Kommende Veranstaltungen 2024
Einladung zum Besuch des Bundestags in Berlin mit Gespräch zum 30. Jahrestag der Grundgesetzänderung Art. 3 Abs. 3 Satz 2
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem besonderen Besuch des Bundestags in Berlin am 15. November 2024, einem Freitag, einladen zu dürfen. Anlässlich des 30. Jahrestags der Grundgesetzänderung, Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 – „Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden“ – möchten wir die Gelegenheit nutzen, gemeinsam über die Belange von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen.
Programm:
– 11:30 Uhr: Treffen am Pavillon vor dem Reichstagsgebäude, Westseite (Platz der Republik)
– 12:00 Uhr: Besuch der Besuchertribüne des Plenarsaals
– 13:00 Uhr: Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren, Johann Saathoff
Der Plenarbesuch dauert zirka eine Stunde. Danach gibt es ein Gespräch mit dem Abgeordneten Herrn Saathoff, einen Imbiss und ein Gruppenfoto. Im Anschluss ist – abhängig von der aktuellen Arbeitssituation des Parlamentes oder von der Wetter- oder Sicherheitslage – ein individueller Kuppelbesuch möglich.
Der Austausch mit Herrn Saathoff bietet die Möglichkeit, aktuelle Themen und Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen zu besprechen und gemeinsam Ideen für eine inklusive Gesellschaft zu erarbeiten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um rechtzeitige Anmeldung. Insgesamt stehen zehn Plätze zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung auch mit, ob Sie aufgrund einer Behinderung eine Unterstützung oder Hilfeleistung benötigen, damit wir bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Für Ihre Anmeldung oder bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vergangene Veranstaltungen 2023
Johann Wewer »ABGEMUSTERT«
PREMIERE Johann Wewer » ABGEMUSTERT«
Freitag, den 5. Mai 2023, 19:00 Uhr – Galerie KUB, Leipzig
Aufführung des Werkstücks
Das preisgekrönte Stück „Johann Wewer – ABGEMUSTERT“ als hybrides Kammermusik-/Vortragswerk am 5. Mai 2023 in der Galerie KUB in Leipzig
Philippe Amadé Polyak und Matthias Denef bringen emotionale Kammermusik zum Ausdruck, die das Schicksal von Johann Wewer, einem der Opfer der NS-Euthanasie, reflektiert. Die Duo-Partner unterstreichen dabei unterstützend den Spiritus rector Rolf Allerdissen, der als Vorleser die Geschichte von Johann, wie er in die Auswirkungen des NS-Rassenhygiene gerät und schließlich durch die NS-Euthanasie-Aktion getötet wird.
Dabei kombinieren sie mit Geige und Klavier Kompositionen aus der Geschichte der Musik. Die Stücke sind dabei eindringlich, dramatisch und wird von melancholischen Klängen durchzogen.
Das Gesamtwerk ist eine Hommage an Johann und all die anderen Opfer der NS-Euthanasie und ein Versuch, das Leiden und die Ungerechtigkeit zu veranschaulichen.
5. Mai 2023 in der Galerie KUB in Leipzig:
ab 18:30 Uhr Einlass für das Publikum
Das preisgekrönte „Johann Wewer: – ABGEMUSTERT“ hybrides Kammermusik-/Vortragswerk
„Emotionale Kammermusik mit dem mehrfachen nationalen und internationalen Wettbewerbspreisträger Philippe Amadé Polyák an der Violine und seinem Duo-Partner Matthias Denef am Klavier“ und Rolf Allerdissen als Leser zum Schicksal von Johann Wewer, eines der NS-Euthanasie-Opfer.
ab 19:00 Uhr
– Musikalischer Beginn des Kammermusik-Duos Philippe Amadé Polyák und Matthias Denef
– Eröffnung und Begrüßung durch Rolf Allerdissen, Projektleiter “Johann Wewer Projekt: – ABGEMUSTERT” und Urenkel des Opfers Johann Wewer
– szenische Lesung von Rolf Allerdissen zum Schicksal von Johann Wewer über die Perspektive des Opfers
– emotionale Musik des Kammermusik-Duos Philippe Amadé Polyák und Matthias Denef
– szenische Lesung von Rolf Allerdissen zum Schicksal von Johann Wewer über die Perspektive des Täters
– emotionale Musik des Kammermusik-Duos Philippe Amadé Polyák und Matthias Denef
– szenische Lesung von Rolf Allerdissen zum Schicksal von Johann Wewer über die finale Behandlungab ca. 20:00 Uhr – 20:40 Uhr – Panel mit Sachkundigen zum Thema Aktuelles aus der Behindertenpolitik etc.
Teilnehmende des Panels: (pro Teilnehmer ca. 8 Minuten Redezeit)
– Nadja Sthamer, MdB – stellvertretende Sprecherin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Fraktion SPD
– Sören Pellmann, MdB – behindertenpolistischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE
– Petra Čagalj Sejdi MdL, Fraktion BÜNDNISGRÜNE im Sächsischen Landtag und Fachsprecherin für Inklusion.
– Carola Nacke, selbstbetroffene Aktivistin für Behindertenrechte
20:40 Uhr – 21:00 Uhr – Offene Diskussion mit dem Publikum zum Thema mit Fragen an das Panel
ca. 21:00 Ende der Veranstaltung
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Begrenzte Plätze.
Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – LOGBUCH DES TODES
Freitag, den 27. Januar 2023, 19:00 Uhr (Einlass 18:30 Uhr) – Jugend- und Kulturzentrum Charlottenburg, Spenge
Internationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus
Erzählung (teils szenisch gelesen)
Weniger traditionelle Bildungsarbeit sondern mehr szenische Erinnerungskultur
Erzählung des Urenkels nach der wahren Geschichte eines Opfers der NS-»Euthanasie« Johann Wewer.
Der gebürtige Spengeraner Rolf Allerdissen, Jahrgang 1966, der zugleich der Urenkel von Johann Wewer ist, zeichnet das Leben seines Urgroßvaters nach und nähert sich so ihm an ohne ihn persönlich kennengelernt zu haben.
Familiäre Überlieferungen, Ausweisdokumente, Fotografien und Wewers Krankenakte dokumentieren in der Erzählung, wie leicht es den Nationalsozialisten durch ihre ideologische Rassenhygiene gelungen war, die Gesellschaft zu spalten und, ihren Definitionen nach „unwertes“, Leben von Millionen Menschen zu vernichten.
Das Projekt Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – LOGBUCH DES TODES ist unterwegs als szenische Erzählung mit anschließender offener Diskussion zum Schicksal eines Krankenmordes im NS-Gesundheitssystem. Es setzt sich mit einem Teil der Ideologie des Nationalsozialismus auseinander und wird zur offenen Diskussion zum Thema NS-Rassenhygiene und Eugenik damals und heute.
ab 18:30 Uhr – Einlass für das Publikum
19:00 Uhr – Eröffnung und Begrüßung durch Rolf Allerdissen, Projektleiter “Johann Wewer Projekt: – ABGEMUSTERT” und Urenkel des Opfers Johann Wewer
ab ca. 20:00 Uhr – RE:AKT – offene Diskussion zum Thema NS-Rassenhygiene und Eugenik damals und heute
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Begrenzte Plätze.
Information bei der Projektleitung:
UNgehindert gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Telefon: 0341-68690649, Email: info@ungehindert.org
Jugend- und Kulturzentrum Charlottenburg, Spenge – Telefon 05225-3735
Februar 2023
Johann Wewer »81. TODESTAG«
»Erinnern und Mahnen«
Donnerstag, den 23. Februar 2023, 12:00 Uhr – Haus 14 der ehemaligen Nervenklinik Bremen, Osterholzer Landstraße 51, Bremen-Osterholz
Spurensuche in Bremen
Der Urenkel von Johann Wewer, Rolf Allerdissen, Jahrgang 1966, aufgewachsen im sanft hügeligen Ravensberger Land erzählt von der schwierigen Spurensuche nach seinem Urgroßvater, der von den Nationalsozialisten am 23. Februar 1942 in Bremen ermordet wurde.
Am 81. Todestag von Johann Wewer wird Rolf Allerdissen in einem ZOOM Live von den Ursprüngen seiner Familienforschung, den Recherchen in verschiedenen Archiven und der Hilfe von Mitgliedern des Maus-Vereins berichten.
Datum: 23. Februar 2023
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Online – ZOOM
Link zur kostenlosen Teilnahme: https://us02web.zoom.us/j/82125396468?pwd=cnF0Y0lRdlZXSHh1aEtrZExYOGpMdz09
Juni 2023
Johann Wewer »ABGEMUSTERT«
Johann Wewer » ABGEMUSTERT« Schaufenster Erinnerungskultur
Samstag, den 17. Juni 2023, ab 11:00 Uhr – Landeshaus des LVR, Köln-Deutz
Der „Tag der Begegnung“ hat sich zum größten inklusiven Familienfest für Menschen mit und ohne Behinderung in Deutschland entwickelt und ist auch europaweit das einzige Fest seiner Art. Gemeinsam zeigen Gäste, Künstler*innen und Austeller*innen, wie eine inklusive Gesellschaft gelebt werden kann. Sie feiern für ein besseres gesellschaftliches Miteinander, begegnen sich beim Open-Air-Festival im Tanzbrunnen, auf Zusatzbühnen und bei einer riesigen interaktiven Ausstellung im Rheinpark.
Der „Tag der Begegnung“ ist spannend wie ein Open-Air-Festival, informativ wie eine Messe und bunt wie ein riesiges Stadtfest.
Am Samstag, 17. Juni 2023, fand das inklusive Fest ab 11:00 bis 20.00 Uhr wieder statt. Der LVR lud auf seine eigenen Flächen in Köln-Deutz zu Europas größtem Fest für Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Das bedeutete: In unmittelbarer Nähe zum Rheinufer, am Landeshaus des LVR, sowie auf umliegendem Areal gab es wieder viel zu entdecken, zum Mitmachen und auch zum Mitfeiern.
Dabei war auch die Johann Wewer Gesellschaft e.V. mit einem Infostand zu Johann Wewer » ABGEMUSTERT« auf dem wir gerne mit euch als Schaufenster Erinnerungskultur in Kontakt getreten sind.
Oktober 2023
Johann Wewer »ABGEMUSTERT«
Johann Wewer » ABGEMUSTERT« – LOGBUCH DES TODES
Sonntag, den 22. Oktober 2023, 19:00 Uhr
Fehn- und Schifffahrtsmuseum, Westrhauderfehn
Liebe Freunde und Unterstützer,
am Sonntag Abend nahmen wir uns eine Auszeit, um gemeinsam an einen wichtigen Teil unserer Geschichte zu erinnern. Anlässlich des 146. Geburtstags meines Urgroßvaters Johann Wewer versammelten wir uns in Rhauderfehn, seinem Geburtsort, um über sein Leben und seinen Tod als Opfer der Nationalsozialisten zu erinnern.
Ich bin dankbar, dass Johann Saathoff – PSt und MdB, Anja Troff-Schaffarzyk – MdB, Rico Mecklenburg – Präsident Ostfriesische Landschaft, Geert Müller – Bürgermeister Rhauderfehn und viele andere heute hier gewesen sind, um an dieser Gedenkkultur teilzunehmen. Gemeinsam erinnerten wir uns an die Vergangenheit und ehren den Opfer des Nationalsozialisten.
Möge dieser Abend dazu beitragen, unsere Verbindung zur Geschichte zu stärken und uns daran erinnern, wie wichtig es ist, unsere Wurzeln zu bewahren.
Danke an alle, die heute dabei gewesen sind, um diesen besonderen Anlass zu würdigen.
#Gedenkkultur#Familiengeschichte#Rhauderfehn#UrgroßvaterJohannWewer
Dezember 2023
Am, von der UN ausgerufenen „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2023“, Sonntag, den 03. Dezember zeigten wir in der Galerie KUB in Leipzig den Vorbehaltsfilm „Ich klage an“
Propagandafilm zum Thema »NS-Euthanasie« mit einführenden Vortrag und begleiteter Diskussion
»ICH KLAGE AN«
Die Johann Wewer Gesellschaft präsentierte exklusiv in Deutschland am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ als Vorbehaltsfilm der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung den NS-Propagandafilm „Ich klage an“ mit einer Länge von 128 Minuten von Wolfgang Liebeneiner aus dem Jahr 1941
Der von der nationalsozialistischen Regierung in Auftrag gegebene Propagandafilm »ICH KLAGE AN« aus dem Jahr 1941 von Wolfgang Liebeneiner, stellt thematisch sowie gestalterisch eine Ausnahme der Filmproduktionen des Dritten Reichs dar.
Die junge Frau Hanna Heyt erkrankt an Multipler Sklerose. Ihr Mann Thomas, ein namhafter Arzt, forscht im Labor fieberhaft nach einer Medizin gegen die unheilbare Krankheit. Als diese Hannas Leben immer stärker beeinträchtigt, bittet sie zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt Bernard Lang um den Gnadentod. Als dieser ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, sie zu erlösen. Da Thomas’ Forschungen keine Heilung in Aussicht stellen, entscheidet er sich dazu, seiner Frau ihren Wunsch zu erfüllen und tötet sie mit Gift.
Bernard wendet sich von ihm ab und Thomas wird wegen Mordes bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Daraufhin folgt ein harter Schnitt; Thomas wird der Prozess gemacht, in dem die verschiedensten Meinungen über den Fall zur Sprache kommen, von der Mordanklage bis zur Bewertung der Tötung als humanitäre Erlösung. Im Schlusswort bekennt sich Thomas zu seiner Tat und spricht sich für die Legalisierung der Euthanasie aus. Der Film endet, ohne die Entscheidung des Richters abzuwarten.
Der Propagandafilm »ICH KLAGE AN« ist die einzige Filmproduktion des Dritten Reichs, der sich direkt mit dem Thema der gesetzlichen Sterbehilfe auseinandersetzt. Der Film entstand unter der Federführung der „Kanzlei des Führers“, deren Leiter Philipp Bouhler ein entschiedener Befürworter der Euthanasie war. Der Film verhandelt das Thema der Sterbehilfe fast ausschließlich auf der privaten Ebene des Ehepaares Heyt und appelliert damit zunächst an die Emotionen des Publikums. Erst während des Prozesses wird die Diskussion über Euthanasie auf eine philosophische, religiöse und politische Argumentation gestützt.
Die Thematik wird in »ICH KLAGE AN« vordergründig als zeitloses Problem dargestellt, obwohl es politisch hoch aktuell war. Ärzte hatten von der nationalsozialistischen Regierung bereits die Befugnis erhalten, nach eigenem Ermessen den „Gnadentod“ durchzuführen. Außerdem hatte die systematische Deportation und Ermordung unzähliger unschuldiger Menschen durch die Nationalsozialisten schon begonnen. »ICH KLAGE AN« diente zur psychologischen Überzeugung der deutschen Bevölkerung für das Sterbegesetz und somit zur Rechtfertigung der systematischen „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, wie es die NS-Behörden formulierten. Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert.
Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden. Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
Wirkung des Films
Am 15. August 1941 erhielt »ICH KLAGE AN« in Deutschland eine Freigabe von der Zensur und bekam lediglich die Anmerkung „‚für Jugendliche verboten‘ sowie die Prädikate ‚künstlerisch besonders wertvoll‘, ‚volksbildend‘ und ‚feiertagsfrei‘“. Der Film wurde auch im Ausland gezeigt und in Zürich beispielsweise von den kantonalen Polizeibehörden verboten und beschrieben als:
„[…] Tendenzfilm gefährlichster Sorte…, den wir in seiner geistigen Haltung restlos ablehnen und vor dem wir warnen. Umso gefährlicher, als er sich viel weniger an den Verstand als an das Gefühl wendet. Auf höchst geschickte Weise wird gegen das bestehende Gesetz Sturm gelaufen.“
Der Filmberater, Luzern, Nr. 11a, November 1941: Drewniak, Der deutsche Film, S. 251
Im damaligen nationalsozialistischen Staat fielen die Reaktionen und Rezensionen hinsichtlich des Films deutlich anders aus. So wurde in der NS-Tageszeitung „Völkischer Beobachter“ folgendes geäußert:
„Über die Fragestellung des Films werden indes viele fruchtbare Gespräche in Gang kommen, doch die Antwort wird so klar und eindeutig sein, wie sie einem gesunden und lebenswilligen Volk gemäß ist.“
Utermann, Film im Bereich hoher Kunst: Völkischer Beobachter, Norddeutsche Ausgabe 54, Nr. 244 vom 1.9.1941, S. 6
Die Gesetzesänderung, die in Ich klage an gefordert wird, fand Berichten des Sicherheitsdienstes der SS zufolge größere Zustimmung bei der Arbeiterschicht statt in intellektuellen Kreisen. Ausschlaggebend dafür soll sein, „daß die sozial schlechter gestellten Schichten der Bevölkerung naturgemäß stärker an ihre eigene finanzielle Belastung denken“.[3]
Regisseur Wolfgang Liebeneiner stellte mit Hinblick auf seinen Film die Forderung:
„dem Menschen doch wohl die Entscheidung darüber [zu] lassen, ob er leben will oder nicht leben will. Ich … halte das für ein gräßliches Relikt aus früheren Zeiten, daß man dem Menschen das Recht absprechen will, darüber zu entscheiden, ob er leben will oder sterben will.“
Liebeneiner im Interview mit Rost
Diese Worte lassen vermuten, dass die Ideologie des nationalsozialistischen Staats, welche behindertes Leben „lebensunwert“ nennt, Liebeneiners Überzeugungen notwendigerweise nicht zuwider sein mochte.
Diskussionsgrundlage
Wir stehen heute mitten in einer Vielfalt von sozialen und gesellschaftspolitischen Fragen, die einer kritischen Reflexion bedürfen, Fragen der Ethik im Umgang mit Leid und Sterben, Nicht-Gebraucht-Werden als alterspflegebedürftige Person, als Langzeitarbeitsloser oder chronisch kranker Mensch. Genau auf diese Fragen wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln.
Das Vorhaben will zum Thema NS-Gesundheitspolitik, historisch als NS-Euthanasie bezeichnet, sensibilisieren und nimmt dabei die gesamte Zivilgesellschaft in den Blick.
Die NS-Gesundheitspolitik ist kein Alltagsthema, aber die damalige Sichtweise über unwertes Leben ist aus der Sicht sowohl vieler Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen als auch von altersbedingt pflegebedürftigen Menschen ein Thema, welches heute in ihrem Erleben mit Nichtbetroffenen immer noch eine ausgrenzende Verhaltensweise zum Rand der Gesellschaft ist.
Im Verlauf mit der Beschäftigung zum Thema „Euthanasie“ kommt irgendwann der Moment, bei dem ein Vergleich zur heutigen Debatte zur aktiven Sterbehilfe einsetzt. Bei diesem Vergleich muss klar sein, dass die Nazi-Euthanasie ein gezielter „Verwaltungsmassenmord“ aus rassistischen Motiven und kriegswirtschaftlichen Interessen war. Demgegenüber steht die Diskussion um die heutige Sterbehilfe unter der Leitidee der Selbstbestimmung des Menschen. Die Auffassung des Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) ist ein Ansatz des Projekts. Über die Exkursion in die Vergangenheit folgen wir dem historischen und biographischen Ansatz, den das Projekt für seine pädagogische Arbeit nutzt.
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