Module
Erzählung
Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – LOGBUCH DES TODES
Weniger traditionelle Bildungsarbeit sondern mehr szenische Erinnerungskultur
Erzählung des Urenkels nach der wahren Geschichte des Opfers der NS-Gesundheitspolitik Johann Wewer.
Der Projektleiter Rolf Allerdissen, Jahrgang 1966, der zugleich die Urenkel von Johann Wewer ist, zeichnet das Leben seines Urgroßvaters nach und nähert sich so ihm an ohne ihn persönlich kennengelernt zu haben. Familiäre Überlieferungen, Ausweisdokumente, Fotografien und Wewers Krankenakte dokumentieren in der Erzählung, wie leicht es den Nationalsozialisten durch ihre ideologische Rassenhygiene gelungen war, die Gesellschaft zu spalten und, ihren Definitionen nach „unwertes“, Leben von Millionen Menschen zu vernichten.
Das Projekt Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – LOGBUCH DES TODES ist unterwegs als szenische Erzählung mit anschließender offener Diskussion zum Schicksal eines Krankentodes im NS-Gesundheitssystem. Es setzt sich mit einem Teil der Ideologie des Nationalsozialismus auseinander und wird zur offenen Diskussion zum Thema Rassenhygiene und Eugenik damals und heute in die Veranstaltungsräume bundesweit gebracht.
Die NS-Gesundheitspolitik ist kein Alltagsthema, aber die damalige Sichtweise über unwertes Leben ist aus der Sicht sowohl vieler Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen als auch von altersbedingt pflegebedürftigen Menschen ein Thema, welches heute in ihrem Erleben mit Nichtbetroffenen immer noch eine ausgrenzende Verhaltensweise zum Rand der Gesellschaft ist.
Wie können wir unsere, durch die Erfahrung mit dem Nationalsozialismus in Deutschland gewonnenen Werte wahren und festigen, wenn die geschichtsvergessenen Menschen diese Werte nicht teilen? Wie können wir die inklusive Gesellschaft erschaffen und dabei die Ausbeutung und Unterdrückung z.B. von behinderten Menschen in segregierenden Werkstätten nicht unterstützen?
Genau auf diese und andere Fragen wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln bei der offenen Diskussion zum Thema Rassenhygiene und Eugenik damals und heute.
Schlagworte: #Nationalsozialismus #Menschenrechte #Euthanasie #Behinderung #Gedenken #Geschichte #Gewissen #Menschenbild, #Menschenwürde #Diktatur #DrittesReich #Konflikte #Schuld #Ethik
Schulische Adressaten:
Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium (Sekundarstufe I. – schulartübergreifend)
Bei dieser Zielgruppe ist in der Regel kein oder nur ein rudimentäres Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus vorhanden, da dieses im Unterricht oft erst später behandelt wird. Hier ist eine sinnvolle didaktische Umsetzung nur durch eine Begleitung durch Vertrauenspersonen gegeben, um die Schüler und Schülerinnen in die Thematik einzuführen. Darüber hinaus bekommen sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Eckdaten der Geschichte der NS-»Euthanasie«.
Gesamtschule und Gymnasium (Sekundarstufe II. – schulartübergreifend)
Hier geht es v.a. um die Vermittlung von historischem Wissen. Anhand der Geschichte der Euthanasie (»Aktion T4«, dezentrale »Euthanasie«) sollen Strukturen, Ideologie und Eingriffe in das Leben der Menschen durch den Nationalsozialismus begreifbar gemacht werden. Bei naturwissenschaftlichen Schulzweigen wird der Einstieg ins Thema über die nationalsozialistischen Konzepte der Biologie („positive und negative Eugenik“), gemacht.
Es soll eine Reflexion der Begrifflichkeiten angeregt werden – Begriffe wie z.B. „schwererziehbar“, „asozial“, „soziale Randgruppen“, „krank“, „gesund“, „normal“, „abnormal“ sollen historisch durchleuchtet und damit der eigene Sprachgebrauch sensibilisiert werden.
Berufsschulen für Pflegeberufe
Bei dieser Gruppe geht es vor allem um die Aufgaben von Medizin und Psychiatrie (Erb- und Rassenpflege) im Nationalsozialismus. Der paradigmatische Wechsel in der Krankenpflege und Medizin, vom „Heilen und Pflegen“ zum „Sichten und Vernichten“ wird herausgearbeitet.
Die Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern im Nationalsozialismus war zur Gänze rassenpolitischen und kriegswirtschaftlichen Überlegungen unterworfen. Widerstand gegen die Massentötungen von so genannten „Erbkranken“ war nahezu unmöglich, und trotzdem musste die »Aktion T4« wegen des starken Widerstandes auch durch das Pflegepersonal gestoppt werden.
Über die Beschäftigung mit der NS-Medizin lassen sich die derzeit gültigen medizinethischen Standards hinterfragen und diskutieren. Am Begriff »Euthanasie entzünden sich dabei oft spannende Diskussionen, die gerade für Schüler und Schülerinnen von Pflegeberufen einen sehr starken „Praxisbezug“ haben.
Begriffe und Diagnosen wie „Erbkrankheit“, „Geisteskrankheit“, „Idiotie“, „erbbiologisch- und rassisch minderwertig“ werden hinterfragt und auf ihre heutige Gültigkeit überprüft.
Information zur Buchung dieses Moduls 1 bei der Projektleitung:
Rolf Allerdissen, Gottschedstr. 19, 04109 Leipzig, Telefon: 0341-68690649, Email: rolf.allerdissen@johann-wever.de
Workshop
Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – TOD IM HAUS 14
Entwicklung des Video-/Schauspielwerks
Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – TOD IM HAUS 14 ist auch ein Projekt über die Möglichkeiten der Werkentwicklung als hybride Montage für eine inklusive Schauspielgruppe zur späteren, öffentlichen Aufführung des entwickelten Werks. Die Montage erzählt die Geschichte, weckt dabei Emotionen und Empathie in uns. Gerade komplexe, geschichtliche Zusammenhänge werden dadurch beinah barrierefrei zugänglich gemacht. So setzt sich das entwickelte Werk Johann Wewer »ABGEMUSTERT« TOD IM HAUS 14 mit einem Teil der Ideologie des Nationalsozialismus, der Rassenhygiene und der Eugenik auseinander und wird so dem Publikum nahe gebracht.
Das Werk Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – TOD IM HAUS 14 soll neben der biographischen Erzählung des Lebens und dem Tod von Johann Wewer auch behandeln wie Menschen sich mittels geprägter Vorurteile ihre Meinung bilden und diese im Privaten oder in Internet-Foren radikal manifestieren. So holt das Werk den Teil der NS-Verbrechen in die Gegenwart. Das Publikum wird Teil dieser Geschichte weil die Aufführung zwar analog aber inmitten der Zuschauer stattfindet. „Das hat den Hintergrund, dass in diesem interagierenden Planspiel sich das Publikum als Spielerinnen und Spieler an dem Stück beteiligt, die eigene Meinung vertritt, geleitet von den Rollen der Darsteller. Man kann sich das so ein bisschen Vorstellen wie eine Mischung aus Gesellschaftsspiel, soziale Simulation, Life Action Role Play und natürlich Theater.“ so Ideengeber Rolf Allerdissen, Urenkel von Johann Wewer, der sich darauf freut mit den Beteiligten Erinnerungsarbeit einmal in ein ganz anderes Format zu verpacken. „Mein Part in dem Projekt ist es, das ich die Beteiligten unterstütze, mit meiner wissensvollen Expertise, mit meinen Recherchen.
Information zur Mitarbeit beim Modul 2 bei der Projektleitung:
Rolf Allerdissen, Gottschedstr. 19, 04109 Leipzig, Telefon: 0341-68690649, Email: rolf.allerdissen@johann-wever.de
Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – TOD IM HAUS 14
Aufführung des hybriden Montagewerks (theateral inszeniert)
Premierenveranstaltung des theateral inszenierten Johann Wewer »ABGEMUSTERT« – TOD IM HAUS 14
Das Werk setzt sich mit einem Teil der Ideologie des Nationalsozialismus, der Rassenhygiene und der Eugenik auseinander und wird so in die Mitte des Publikums gebracht.
Die Aufführung des Werks bezweckt generationsübergreifend Interessierten in Form authentischer Geschichtserzählung Vorbilder für eine inklusive Gesellschaft anzubieten und die Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Inklusion durch das gezielte Erfahrungsangebot zu ermöglichen. Hierdurch soll die Mitwelt sich für die Belange auch der Mitmenschen mit Behinderungen einsetzen.
Das preisgekrönte Stück wurde als hybrides Kammermusik-/Vortragswerk am 5. Mai 2023 in der Galerie KUB in Leipzig uraufgeführt.
Philippe Amadé Polyak und Matthias Denef brachten mit emotionaler Kammermusik das zum Ausdruck, was das Schicksal von Johann Wewer, einem der Opfer der NS-Euthanasie, reflektiert. Die Duo-Partner unterstrichen dabei unterstützend den Spiritus rector Rolf Allerdissen, der als Vorleser die Geschichte von Johann Wewer, wie er in die Auswirkungen des NS-Rassenhygiene geriet und schließlich durch die NS-Euthanasie-Aktion getötet wurde.
Dabei kombinierten sie mit Geige und Klavier Kompositionen aus der Geschichte der Musik. Die Stücke sind dabei eindringlich, dramatisch und wird von melancholischen Klängen durchzogen.
Das Gesamtwerk wurde als eine Hommage an Johann Wewer und all die anderen Opfer der NS-Euthanasie zu einem Versuch, das Leiden und die Ungerechtigkeit zu veranschaulichen.
Information zur Buchung des Moduls 3 bei der Projektleitung:
Rolf Allerdissen, Gottschedstr. 19, 04109 Leipzig, Telefon: 0341-68690649, Email: rolf.allerdissen@johann-wever.de
Film über die NS-Euthanasie mit einführenden Vortrag und begleiteter Diskussion
»ICH KLAGE AN«
Wir präsentieren als Vorbehaltsfilm der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung den NS-Propagandafilm „Ich klage an“ von Wolfgang Liebeneiner aus dem Jahr 1941
Der von der nationalsozialistischen Regierung in Auftrag gegebene Propagandafilm»ICH KLAGE AN« aus dem Jahr 1941 von Wolfgang Liebeneiner, stellt thematisch sowie gestalterisch eine Ausnahme der Filmproduktionen des Dritten Reichs dar.
Die junge Frau Hanna Heyt erkrankt an Multipler Sklerose. Ihr Mann Thomas, ein namhafter Arzt, forscht im Labor fieberhaft nach einer Medizin gegen die unheilbare Krankheit. Als diese Hannas Leben immer stärker beeinträchtigt, bittet sie zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt Bernard Lang um den Gnadentod. Als dieser ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, sie zu erlösen. Da Thomas’ Forschungen keine Heilung in Aussicht stellen, entscheidet er sich dazu, seiner Frau ihren Wunsch zu erfüllen und tötet sie mit Gift.
Bernard wendet sich von ihm ab und Thomas wird wegen Mordes bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Daraufhin folgt ein harter Schnitt; Thomas wird der Prozess gemacht, in dem die verschiedensten Meinungen über den Fall zur Sprache kommen, von der Mordanklage bis zur Bewertung der Tötung als humanitäre Erlösung. Im Schlusswort bekennt sich Thomas zu seiner Tat und spricht sich für die Legalisierung der Euthanasie aus. Der Film endet, ohne die Entscheidung des Richters abzuwarten.
Der Propagandafilm »ICH KLAGE AN« ist die einzige Filmproduktion des Dritten Reichs, der sich direkt mit dem Thema der gesetzlichen Sterbehilfe auseinandersetzt. Der Film entstand unter der Federführung der „Kanzlei des Führers“, deren Leiter Philipp Bouhler ein entschiedener Befürworter der Euthanasie war. Der Film verhandelt das Thema der Sterbehilfe fast ausschließlich auf der privaten Ebene des Ehepaares Heyt und appelliert damit zunächst an die Emotionen des Publikums. Erst während des Prozesses wird die Diskussion über Euthanasie auf eine philosophische, religiöse und politische Argumentation gestützt.
Die Thematik wird in »ICH KLAGE AN« vordergründig als zeitloses Problem dargestellt, obwohl es politisch hoch aktuell war. Ärzte hatten von der nationalsozialistischen Regierung bereits die Befugnis erhalten, nach eigenem Ermessen den „Gnadentod“ durchzuführen. Außerdem hatte die systematische Deportation und Ermordung unzähliger unschuldiger Menschen durch die Nationalsozialisten schon begonnen. »ICH KLAGE AN« diente zur psychologischen Überzeugung der deutschen Bevölkerung für das Sterbegesetz und somit zur Rechtfertigung der systematischen „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, wie es die NS-Behörden formulierten. Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert.
Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden. Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
Wirkung des Films
Am 15. August 1941 erhielt »ICH KLAGE AN« in Deutschland eine Freigabe von der Zensur und bekam lediglich die Anmerkung „‚für Jugendliche verboten‘ sowie die Prädikate ‚künstlerisch besonders wertvoll‘, ‚volksbildend‘ und ‚feiertagsfrei‘“. Der Film wurde auch im Ausland gezeigt und in Zürich beispielsweise von den kantonalen Polizeibehörden verboten und beschrieben als:
„[…] Tendenzfilm gefährlichster Sorte…, den wir in seiner geistigen Haltung restlos ablehnen und vor dem wir warnen. Umso gefährlicher, als er sich viel weniger an den Verstand als an das Gefühl wendet. Auf höchst geschickte Weise wird gegen das bestehende Gesetz Sturm gelaufen.“
Der Filmberater, Luzern, Nr. 11a, November 1941: Drewniak, Der deutsche Film, S. 251
Im damaligen nationalsozialistischen Staat fielen die Reaktionen und Rezensionen hinsichtlich des Films deutlich anders aus. So wurde in der NS-Tageszeitung „Völkischer Beobachter“ folgendes geäußert:
„Über die Fragestellung des Films werden indes viele fruchtbare Gespräche in Gang kommen, doch die Antwort wird so klar und eindeutig sein, wie sie einem gesunden und lebenswilligen Volk gemäß ist.“
Utermann, Film im Bereich hoher Kunst: Völkischer Beobachter, Norddeutsche Ausgabe 54, Nr. 244 vom 1.9.1941, S. 6
Die Gesetzesänderung, die in Ich klage an gefordert wird, fand Berichten des Sicherheitsdienstes der SS zufolge größere Zustimmung bei der Arbeiterschicht statt in intellektuellen Kreisen. Ausschlaggebend dafür soll sein, „daß die sozial schlechter gestellten Schichten der Bevölkerung naturgemäß stärker an ihre eigene finanzielle Belastung denken“.
Regisseur Wolfgang Liebeneiner stellte mit Hinblick auf seinen Film die Forderung:
„dem Menschen doch wohl die Entscheidung darüber [zu] lassen, ob er leben will oder nicht leben will. Ich … halte das für ein gräßliches Relikt aus früheren Zeiten, daß man dem Menschen das Recht absprechen will, darüber zu entscheiden, ob er leben will oder sterben will.“
Liebeneiner im Interview mit Rost
Diese Worte lassen vermuten, dass die Ideologie des nationalsozialistischen Staats, welche behindertes Leben „lebensunwert“ nennt, Liebeneiners Überzeugungen notwendigerweise nicht zuwider sein mochte.
Diskussionsgrundlage
Wir stehen heute mitten in einer Vielfalt von sozialen und gesellschaftspolitischen Fragen, die einer kritischen Reflexion bedürfen, Fragen der Ethik im Umgang mit Leid und Sterben, Nicht-Gebraucht-Werden als alterspflegebedürftige Person, als Langzeitarbeitsloser oder chronisch kranker Mensch. Genau auf diese Fragen wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln.
Das Vorhaben will zum Thema NS-Gesundheitspolitik, historisch als NS-Euthanasie bezeichnet, sensibilisieren und nimmt dabei die gesamte Zivilgesellschaft in den Blick.
Die NS-Gesundheitspolitik ist kein Alltagsthema, aber die damalige Sichtweise über unwertes Leben ist aus der Sicht sowohl vieler Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen als auch von altersbedingt pflegebedürftigen Menschen ein Thema, welches heute in ihrem Erleben mit Nichtbetroffenen immer noch eine ausgrenzende Verhaltensweise zum Rand der Gesellschaft ist.
Im Verlauf mit der Beschäftigung zum Thema „Euthanasie“ kommt irgendwann der Moment, bei dem ein Vergleich zur heutigen Debatte zur aktiven Sterbehilfe einsetzt. Bei diesem Vergleich muss klar sein, dass die Nazi-Euthanasie ein gezielter „Verwaltungsmassenmord“ aus rassistischen Motiven und kriegswirtschaftlichen Interessen war. Demgegenüber steht die Diskussion um die heutige Sterbehilfe unter der Leitidee der Selbstbestimmung des Menschen. Die Auffassung des Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) ist ein Ansatz des Projekts. Über die Exkursion in die Vergangenheit folgen wir dem historischen und biographischen Ansatz, den das Projekt für seine pädagogische Arbeit nutzt.
Schlagworte: #Nationalsozialismus #Menschenrechte #Euthanasie #Behinderung #Gedenken #Geschichte #Gewissen #Menschenbild, #Menschenwürde #Diktatur #DrittesReich #Konflikte #Schuld #Ethik
Adressaten: Berufsschule, Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung, Gymnasium, Hauptschule/Mittelschule, Realschule, Sek. I – schulartübergreifend, Sek. II – schulartübergreifend
Information zur Buchung des Moduls 4 bei der Projektleitung:
Rolf Allerdissen, Gottschedstr. 19, 04109 Leipzig, Telefon: 0341-68690649, Email: rolf.allerdissen@johann-wever.de